| Bei der Photovoltaik hat der Gesetzgeber einen komplizierten Deckelmechanismus definiert, in dem anfänglich 5 % der 320 Mio. CHF, d.h. 16 Mio. CHF jährlich, bereitstellt werden. Dies solange die Photovoltaik-Gestehungskosten 50 Rp. oder mehr über dem mittleren Stromgestehungspreis von ca. 8 Rp. liegen. Diese 5 % werden schrittweise bei sinkenden Photovoltaik-Gestehungspreisen auf 10 resp. 20 % der Gesamtsumme von 320 Mio. CHF erhöht.
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